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. Damit komme ich den immer häufiger vorgetragenen Kundenwünschen nach, den endlosen Papierberg, der für die statische Prüfung von Bauobjekten anfällt, deutlich reduzieren zu können. Zudem wurde ich in der letzten Zeit in über 95% aller Fälle von den Empfängern analoger Unterlagen gebeten, diese auch digtial zu übermitteln. Auf Nachfrage wurde mir dann berichtet, dass die bei Ihnen und dann auch bei mir zuvor teuer und zeitaufwendig hergestellten, analogen Unterlagen ungelesen dem Altpapier zugeführt wurden. Mit dem Versandt von analogen Unterlagen in mehrfacher Ausführung wurde also nicht nur bei mir, sondern auch bei den Kunden und Partnern nicht nur Zeit und Geld, sondern buchstäblich auch Papier in Massen verbrannt. Eine digitale Prüfung birgt für meine Kunden den Vorteil, das hier auf das umständliche, teure und zeitaufwändige Plotten und Kopieren von tausenden von Seiten und quadratmeterweise ausplotten von Zeichnungen in mehrfacher Ausführung sowie auf das ebeso für den Kunden zeitaufwendige und damit kostenintensive digitalisieren der analogen Unterlagen verzichtet werden kann. Meine Kunden bzw. deren Statiker/Architekt/Fertigteilwerk
etc. können die zu prüfenden Unterlagen
als ungeschütze PDF-Datei(en) per eMail oder Downloadlink bei mir abgeben und bekommen von mir die geprüften Unterlagen und die notwendigen Berichte und Bescheinigungen als geschützte PDF-Datei(en) per eMail
und Downloadlink zurück. Für die Herstellung von analogen Papierkopien von geprüften Unterlagen kann ich Ihnen z.B. u.a. die Firma Repro Taube nennen. Diese finden Sie unter http://www.reprotaube.de oder können gleich Kontakt unter info@reprotaube.de aufnehmen. *) Nur in besonderen Fällen ist eine analoge Prüfung auf besonderem Wunsch noch möglich.
Ab dem 01. Januar 2023 haben wir die Möglichkeiten für Sie, uns Ihren Terminwunsch für eine stichprobenhaften Kontrolle geändert.
Beachten Sie bitte, das wir diesen Terminwunsch nicht automatisch bestätigen sondern Ihnen nur dann rechtzeitig Bescheid geben werden, wenn wir diese Termin nicht wahrnehmen können oder unserem Sachbearbeiter aus unwägbaren Gründen die Kontrolle nicht möglich sein wird. |