Dr.-Ing. Werner Meteling
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Nach Ihrer Beauftragung benötige ich zur Durchführung der statischen Prüfung folgende Unterlagen:

 

Prüfung der Standsicherheit

  • Die statische Berechnung (Statik) und die dazugehörigen Positionspläne als ungeschütze PDF-Datei. Hierbei beachten Sie bitte diesen Hinweis über die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Beachten Sie bitte weiterhin, dass Ihr Tragwerksplaner (Statiker) gem. § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 ein "Qualifizierter Tragwerksplaner" ist oder in einer dem gleichgestellten Liste aufgeführt ist. Wir prüfen natürlich auch statische Berechnungen von Tragwerksplanern, die nicht in der Liste der "Qualifizierten Tragwerksplaner" oder gleichgestellten Liste aufgeführt sind, die baurechtliche Einordnung hierzu obliegt dann der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
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  • Alle Unterlagen und Pläne, die geprüft bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen. 

    Dazu zählen Bewehrungspläne, Fertigteilpläne, Elementdeckenpläne, Stahlbaupläne und statischen Umbemessungen. 

    Diese können auch nach und nach während oder nach der Prüfung der Hauptstatik eingereicht werden. 
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  • Bodengutachten, falls vorhanden. Einfach als PDF-Datei per eMail oder als Papierkopie.
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  • Brandschutzkonzept, falls vorhanden. Einfach als PDF-Datei per eMail oder als Papierkopie.
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  • Die Positionspläne des Statikers als DWG- oder DXF-Datei. Hierbei reicht es aber völlig aus, wenn Sie mir die Grundrisse zur Verfügung stellen.

  • Bitte geben Sie mir an, wer beim Bauordnungsamt für Ihr Bauvorhaben als Bauleitende gem. § 56 BauO NRW 2018 angegeben ist. Diese Angaben benötige ich für die Ausstellung der "Erklärung nach § 68 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW 2018 über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung, die Ihre Bauaufsichtsberhörde von Ihnen ggfs. fordern wird. 

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Prüfung des Schall- und/oder Wärmeschutzes

  • Die zu prüfenden Unterlagen über den Schall- und/oder Wärmeschutz als ungeschütze PDF-Datei.
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Nach erfolgter Prüfung versende ich Ihre geprüften Unterlagen als geschützte PDF-Datei bei einer digitalen Prüfung per eMail und Download-Link an alle beteiligten Personen und Büros mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zurück.