Nach Ihrer Beauftragung benötige ich zur
Durchführung der statischen Prüfung folgende Unterlagen:
Prüfung
der Standsicherheit
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Die
statische Berechnung (Statik) und die dazugehörigen
Positionspläne als ungeschütze PDF-Datei. Hierbei
beachten Sie bitte diesen Hinweis über die zur Verfügung
zu stellenden Unterlagen. Beachten
Sie bitte weiterhin, dass Ihr Tragwerksplaner (Statiker) gem. § 54
Absatz 4 BauO NRW 2018 ein "Qualifizierter
Tragwerksplaner" ist oder in einer dem gleichgestellten Liste
aufgeführt ist. Wir prüfen natürlich auch
statische Berechnungen von Tragwerksplanern, die nicht in der Liste
der "Qualifizierten Tragwerksplaner" oder gleichgestellten
Liste aufgeführt sind, die
baurechtliche Einordnung hierzu obliegt dann der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde.
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Alle
Unterlagen und Pläne, die geprüft bei der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde eingereicht
werden müssen.
Dazu zählen Bewehrungspläne, Fertigteilpläne,
Elementdeckenpläne, Stahlbaupläne und statischen Umbemessungen.
Diese können auch nach und nach während oder nach der Prüfung der
Hauptstatik eingereicht werden.
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Bodengutachten,
falls vorhanden. Einfach als PDF-Datei per eMail oder als
Papierkopie.
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Brandschutzkonzept,
falls vorhanden. Einfach als PDF-Datei per eMail oder als
Papierkopie.
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Die
Positionspläne des
Statikers als DWG- oder DXF-Datei. Hierbei reicht es aber völlig
aus, wenn Sie mir die Grundrisse zur Verfügung stellen.
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Bitte
geben Sie mir an, wer beim Bauordnungsamt für Ihr Bauvorhaben als
Bauleitende gem. § 56 BauO NRW 2018 angegeben ist. Diese Angaben
benötige ich für die Ausstellung der "Erklärung nach § 68 Absatz
2 Satz 2 BauO NRW 2018 über die
Beauftragung der stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung, die Ihre
Bauaufsichtsberhörde von Ihnen ggfs. fordern wird.
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Prüfung
des Schall- und/oder Wärmeschutzes
Nach
erfolgter Prüfung versende ich Ihre geprüften Unterlagen als
geschützte PDF-Datei bei einer
digitalen Prüfung per eMail und Download-Link an alle beteiligten
Personen und Büros mit der Bitte um
Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zurück.
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